Die Studienfinanzierung

Das Lehramtsstudium
  • Alles rund um die Finanzierung deines Studiums

  • Welche Möglichkeiten gibt es das Studium zu finanzieren?

  • Dein Weg durch das Studium

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Eine Gruppe Studierende sitzt an einem Tisch

Das Studium ist finanziell keine leichte Phase im Leben. Du machst eine Ausbildung, aber bekommst kein Gehalt. Dazu kommen dann noch Studiengebühren und höhere Lebenserhaltungskosten (Miete, Einkaufen, Strom, Gas, Zugtickets nach Hause). Um dein Studienleben zu finanzieren hast du neben der finanziellen Unterstützung von deiner Familie weitere Möglichkeiten selbst Geld zu verdienen oder staatliche oder gewerbliche Förderungen in Anspruch nehmen. Welche Möglichkeiten du hast, erfährst du hier.

Stipendien

Stipendien sind eine besondere Form von finanzieller Unterstützung für Studierende. Stipendien gibt es nicht nur für „Leistungsbegabte“ oder gesellschaftlich engagierte Studierende, darüber hinaus gibt es Stipendien für bestimmte Fachrichtungen, Auslandsaufenthalte oder besondere familiäre oder finanzielle Situationen. Stipendien haben auch die Funktion sozialen Ungleichheiten entgegenzuwirken.

Förderungen

Stipendien haben verschiedene Möglichkeiten Studierende finanziell zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung von Stipendien für Begabtenförderung bewegt sich meist im Rahmen der BAföG-Kriterien. Es gibt zwei Kategorien, zum einen die einkommensunabhängige Förderung durch ein sogenanntes „Büchergeld“ in einer Höhe von 300€ im Monat und einer einkommensabhängigen Förderung mit bis zu 650€ im Monat. Der Vorteil von Stipendien gegenüber dem BAföG ist das Wegfallen der Rückzahlung dieser finanziellen Unterstützung. Stipendien haben über die monatliche Förderung auch verschiedene Förderungen für Sprachkurse, Studiengebühren oder Auslandssemester.

Fachrichtungen

Stiftungen bieten auch für spezifische Fachrichtungen Stipendien an. Hier gibt es je nach Profilfach verschiedene Stipendienangebote, die meist direkt auf der Homepage deiner Fakultät, Universität oder Hochschule zu finden sind. Hier werden vor allem themenspezifische Fähigkeiten gefördert. Neben finanzieller Unterstützung werden durch die Stiftungen zum Beispiel Vernetzung an der Hochschule, Tagungen und Akademieprogramme, sowie Dozierende, die gezielt als Vertrauensperson und für die Beratung da sind, angeboten.

Hier sind zusätzlich einige fachspezifische Stipendien für Lehramtsstudierende:

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Begabtenförderung

In Deutschland gibt es 13 große Begabtenförderwerke

BAföG

BAföG ist neben Stipendien eine gute Möglichkeit deine Ausbildung finanziell unterstützen zu lassen. Die Regelungen und der Nutzen sind meist etwas schwierig zu verstehen und manche wissen gar nicht, dass sie die Möglichkeit einer solchen Unterstützung haben. Dafür geben wir hier einen kleinen Überblick für BAföG. Informationen, über diesen Artikel hinaus, findest du hier.

Wozu ist BAföG da?

Das Ziel des Bundesausbildungsgesetztes ist es unter anderem Studierende finanziell in ihrer Ausbildung zu unterstützen. Dies Unterstützung ist vor allem für junge Menschen, die selbst oder durch ihre Familien nicht oder nur sehr knapp die Möglichkeit haben sich die Ausbildung zu finanzieren. BAföG funktioniert ähnlich wie ein Kredit, bei dem du jedoch monatlich Geld, zu einer Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen, für die Zeit im Studium erhältst und diesen Betrag danach zur Hälfte nach und nach zurückzahlst. Dir wird die Studienfinanzierung sozusagen ausgelegt.

Wer bekommt BAföG?

BAföG beantragen können Studierende, die ein Studium mit landesrechtlichem Abschluss studieren. Wer BAföG beantragen kann, ist von der eigenen finanziellen Situation (Einkommen und Vermögen), dem Einkommen der Eltern und der generellen Lebenssituation, die festgelegte Voraussetzung erfüllen muss, abhängig. Antragsteller dürfen das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (außer Personen in der 2. Ausbildung oder Personen mit Kindern unter 14 Jahre).

Wo beantragt man BAföG?

Meist findest du alle wichtigen Formulare und Informationen bei dem Studienwerk deiner Universität oder Hochschule. Zum Beantragen gibt es den Papierweg oder eine digitale Möglichkeit. Auf bafög.de findest du alle Antragsformulare, die du brauchst. Wenn du BAföG beantragt hast, bekommst du die finanzielle Unterstützung rückläufig ab dem Antragsmonat, nicht ab Beginn des Studiums. Bedenke, dass die Beantragung und auch der Weg nach dem Beziehen von BAföG immer wieder mit weiteren Einreichungen und Absprachen mit den zuständigen Beratern verbunden ist, bei denen du sorgfältig und rechtzeitig agieren musst, um die Zahlungen rechtzeitig und korrekt zu erhalten.

Tipp

Informiere dich rechtzeitig bei deinem Studi-Coach über die möglichen Finanzierungen deines Studiums, damit du deine Studium genießen kannst!

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Studien- und Bildungskredite

Bildungskredite sind eine weitere finanzielle Förderung für Auszubildende oder Studierende.

Weitere Informationen findest du hier.

Wer kann einen Bildungskredit aufnehmen?

Studierende in fortgeschrittenen Studiengängen haben die Möglichkeit mit einem Bildungskredit die eigene finanzielle Situation zu Fördern. Bildungs- und Studienkredite werden beim Bundesverwaltungsamt beantragt und sind Förderungen die unabhängig vom BAföG bezogen werden. Anders als beim BAföG ist das Beziehen eines Kredites vom eigenen Einkommen und Vermögen und dem der Eltern unabhängig.

Was beinhaltet ein Bildungskredit?

Normalerweise kann man einen Bildungskredit über maximal 24 Monate beziehen. In den Monaten bekommt man einen finanziellen Betrag von bis zu 300€ pro Monat. Wie bei jedem Kredit zahlt man Zinsen, die verhältnismäßig günstig sind (2,80%/2,82%). Das Kreditvolumen befindet sich zwischen 1.000€ und 7.200€. Neben der monatlichen Auszahlung ist es möglich eine Einmalzahlung von bis zu 3.600€ für ausbildungsbezogene Aufwendungen zu beantragen.

Die Rückzahlung vollzieht sich langsam mit einem monatlichen Betrag von 120€.

Wie beantrage ich einen Bildungskredit?

Zur Beantragung wende dich an dieses Online-Portal.

Jobs

Um dein Studium selbst zu finanzieren hast du die Möglichkeit zu arbeiten. Arbeiten neben dem Studium ist jedoch mit verschiedenen Richtlinien verbunden und es sind auch nicht alle Anstellungen möglich. Welche Art von Job du machen kannst und auf welche Vorschriften du achten musst, erklären wir dir.

Minijob

Minijobs sind nebenberufliche Tätigkeiten, die lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei sind. Im Rahmen eines Minijobs darfst du monatlich bis zu 520€ steuerfrei verdienen. Du musst also auch keine Steuererklärung machen. ArbeitgeberInnen zahlen lediglich einen pauschalen Anteil vom Einkommen an das Finanzamt, dazu benötigen sie deine Steuer-ID, um die elektronischen Lohnsteuermerkmalen abrufen zu können.

Wenn du studierst, darfst du bis maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Grenze ist gelegt, um mit dem Mindestlohn monatlich nicht über die 520€ zu kommen. Außerdem hast du in den Semesterferien oder verteilt übers Jahr die Möglichkeit mehr als 520€ zu verdienen. Dies bietet jeder Arbeitgeber unterschiedlich an, entweder durch mehr Arbeitszeiten 2x im Jahr oder durch Zusatzzahlungen über das Jahr verteilt. Dabei muss die maximale Einkommensgrenze von 6.240€ eingehalten werden, diese ist auch, neben der monatlichen 520€-Grenze, bei mehreren Minijobs zu beachten.

Werkstudentenjob

Neben der Möglichkeit einen Minijob zu machen, der unabhängig von deinem StudentInnenstatus immer durchgeführt werden kann, kannst du deinen StudentInnenstatus auch nutzen um durch einen Werkstudentenjob mehr Geld ohne steuerliche Abgaben zu verdienen.

In Rahmen des WerkstudentInnenjobs darfst du monatlich bis zu 1.209€ ohne Lohnsteuerzahlungen verdienen. Vorteile von WerkstudentInnenjobs sind auch die Sozialversicherungspflicht als StudentIn und nicht als ArbeitnehmerIn. Krankenversichert bist du als StudentIn mit StudentIntarifen entweder selbst oder über deine Familie. Als WerkstudentIn bist du also nicht sozialversicherungspflichtig über deinen Job, sondern über deinen StudentInnenstatus. Dies ist sowohl für dich als auch für ArbeitgeberInnen sehr attraktiv.

Auch WerkstudentInnen haben Richtlinien, an die sie sich halten müssen:

  • Maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche innerhalb der Vorlesungszeit

  • Maximal 26 Wochen mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche außerhalb der Vorlesungszeit

  • Das Studium hat Vorrang!

Midijob

Ein Midijob ist ein versicherungspflichtiger Minijob. Midijobs befinden sich in der sogenannten „Gleitzonenregelung“. In dieser Zone kannst du zwischen 520€ und 1.600€ verdienen, musst jedoch geringfügig steuerliche und versicherungspflichtige Abgaben zahlen. Bei einem Midijob liegt die Beitragslast für die ArbeitnehmerInnen bei 4%.

Tipp

Informiere dich rechtzeitig bei deinem Studi-Coach über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, um die richtige Finanzierung für dich zu finden.

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Nebenjob und Kindergeld, wie funktioniert das?

Kindergeld bekommt jeder, der unter 25 Jahre alt ist, sich maximal in einem Ausbildungsdienstverhältnis befindet und keine „schädlichen“ Erwerbstätigkeiten vollzieht. Das Ausbildungsdienstverhältnis kann eine Berufsausbildung oder ein Studium sein. „Unschädliche“ Erwerbstätigkeiten sind folgende:

  • Jobs mit einer maximalen Arbeitsstundenzahl von 20 Stunden in der Woche

  • Ausbildungsdienstverhältnisse (auch Juristen oder ReferendarInnen) unter 25 Jahren

  • Generell nicht sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtige Minijobs

Nebenjob und BAföG?

Da dein BAföG-Anspruch und -Satz von deinem Einkommen abhängig ist, bekommst du weniger BAföG, wenn dein Einkommen die Freibeträge überschreitet. Seit dem Wintersemester 22/23 hast du, wenn du BAföG beziehst, noch 6,240€ anrechnungsfrei für dein Nebenjobeinkommen zur Verfügung. Das bedeutet du kannst zusätzlich zum BAföG einen Minijob mit einem Einkommen von 520€ im Monat annehmen. Die damit zusammenhängende Einkommensermittlung begrenzt sich auf ein Jahr und ist für das jeweilige Jahr immer in deinem BAföG-Bescheid zu finden. Jedes Jahr wird dein Einkommen für deinen BAföG-Satz errechnet, wenn du also über die monatlichen 520€ (mit den jährlichen Zusatzzahlungen) im Schnitt kommst, wird dein BAföG-Bedarf gekürzt. Auch ist es wichtig wöchentlich nicht über 20 Stunden Arbeitszeit zu kommen, da du so neben deinem Werkstudentenstatus auch dein BAföG-Anspruch verlierst.

Jobben im Urlaubssemester?

Auch wenn du noch nicht fertig mit deinem Studium bist, aber wegen persönlichen Gründen ein Urlaubssemester einlegen möchtest bist du, abgesehen von Minijobs, als ArbeitnehmerIn versicherungspflichtig, denn im Urlaubssemester hast du keinen Studierendenstatus (abgesehen von Pflichtpraktika). In jedem Fall teilen sich ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen die Versicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte. In einem normalen Arbeitsverhältnis zahlst du 14,6% (KV) und 3,05% (PV) für die Krankenversicherung, für die Rentenversicherung 18,6% und für eine Arbeitslosenversicherung 2,4% von deinem Bruttogehalt.

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