Angst vor AmtsärztInnen

Das Referendariat
  • Wie läuft der Besuch bei AmtsärztIn ab?

  • Welche Vorurteile über die amtsärztliche Untersuchungen sind falsch?

  • Dein Weg durch das Referendariat

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Ein Student sitzt in einem Semiarraum

Du stehst kurz vor dem Ende deiner Studentenzeit, das Referendariat und die Verbeamtung sind zum Greifen nah, zwischen dir und dem Referendariat steht jetzt nur noch der Besuch bei AmtsärztInnen, ohje! Viele Studierende haben große Angst vor AmtsärztInnen. Freundinnen erzählen von ihren negativen Erfahrungen! Die Untersuchung ist so teuer! Von dem Ergebnis ist deine Verbeamtung abhängig! So viele negative Assoziationen tauchen bei dem Gedanken an die amtsärztliche Untersuchung auf. Hier wollen wir versuchen dir durch ein bisschen Aufklärung die Angst vor AmtsärtzInnen zu nehmen.

Was sind AmtsärztInnen?

AmtsärztInnen sind im Normalfall ÄrztInnen, die die Qualifikation haben medizinische Eignungsprüfungen und Verbeamtungsuntersuchungen durchzuführen oder die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Diese Qualifikation haben nur ÄrztInnen, die nach dem Medizinstudium und der Approbation auch eine mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen absolviert haben.

Was machen AmtsärztInnen?

AmtsärztInnen prüfen, ob dein Gesundheitszustand für die Übernahme in den Beamtenstatus angemessen ist. Es ist jedoch nur eine Entscheidungshilfe und kein endgültiges Ja oder Nein, darüber entscheiden allein ArbeitgeberInnen. Der Inhalt der Untersuchung variiert je nach Arzt/Ärztin und von Bundesland zu Bundesland. Meist musst du zuerst ein Fragebogen zu deiner Person ausfüllen. Dazu gehören Fragen über deine:

  • Krankheitsgeschichte

  • aktuelle Beschwerden

  • Krankenhausaufenthalte

  • Operationen

  • familiäre erbliche Krankheiten

  • Medikamentennutzung

  • Konsum von Nikotin, Drogen oder Alkohol

  • körperliche Fitness

AmtsärztInnen dürfen nur Elemente, die für den Beamtenstatus ausschlaggeben sind untersuchen. Untersucht werden:

  • Sehen

  • Hören

  • Reflexe

  • Mobilität (Gleichgewicht, Beweglichkeit, Koordination, Orientierung)

  • Herzfunktion (Blutdruck- und Pulsmessung und Ruhe-EKGs)

  • Lunge

  • Mund-Rachenraum

  • Blut und Urin

  • BMI

Im Anschluss an die Untersuchung folgt noch eine Belehrung für eine gesunde Lebensweise. Das Ergebnis wird dir meist im Anschluss mündlich mitgeteilt, die schriftliche Bescheinigung folgt nach der Untersuchung der Blut- und Urinproben.

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Wann kann ich abgelehnt werden?

Für die Ablehnung der Verbeamtung muss eine eindeutige Begründung vorliegen, dazu gehören zum Beispiel schwere Erkrankungen, aber auch eine aktuelle psychotherapeutische Behandlung. Dabei wird aber immer der Einzelfall betrachtet und auch auf Ursachen und Prognosen geschaut und nicht nur auf die Diagnose. Bei der Ablehnung hast du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, welcher zu einer Einigung mit dem/der ArbeitgeberIn oder bis zu einem Klageverfahren führen kann. Ärztliche Berichte/Bescheinigungen zum Überstehen von Krankheiten und positive Prognosen sind hilfreich.

Wozu brauche ich die amtsärztliche Untersuchung?

Das Erreichen des Beamtenstatus ist sehr strikt geregelt, diese sind im §9 des Beamtenstatusgesetzes festgelegt. Da die Verbeamtung auf Lebenszeit oder auch auf Probe eine Zusicherung von z.B. Beamtengehalt, Beihilfe, Arbeitsplatz und weitere verschiedene staatliche Absicherungen bedeutet, wollen sich ArbeitgeberInnen sorgfältig versichern, dass du gesundheitlich in der Lage bist deinen Job ohne Einschränkungen bis zum gesetzlichen Rentenalter durchzuführen.

Wann muss ich zur amtsärztlichen Untersuchung gehen?

Meist müssen BeamtenanwärterInnen 1x vor dem Referendariat und 1x vor dem Übergang in den BeamtInnenstatus auf Lebenszeit eine amtsärztliche Untersuchung durchführen. Die Termine für den amtsärztlichen Besuch variieren von Bundesland zu Bundesland, da der Beginn in jedem Bundesland selbstständig geregelt wird (siehe Wechsel zwischen Bundesländern). In Baden-Württemberg endet die Abgabe der Bewerbungsunterlagen für dein Referendariat, mit ein paar Ausnahmen, am 01.09. Daher muss die Untersuchung spätestens im August des selben Jahres stattgefunden haben.

Wie teuer ist der Besuch bei AmtsärztInnen?

Der Besuch bei AmtsärztInnen ist für die Bewerbung für das Referendariat verpflichtend, jedoch musst du die Kosten dafür selbst tragen. Auch hier ist der Kostenbeitrag je nach Arzt/Ärztin unterschiedlich. Zu finden sind Beträge zwischen 30,-€ bis 100,-€.

Tipp

Informiere dich rechtzeitig bei deinem Studi-Coach über den Besuch bei AmtsärztInnen, damit du unbesorgt in die Untersuchung gehen kannst!

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Welche Ärzte bieten eine amtsärztliche Untersuchung an?

Hier findest du alle ÄrztInnen, die in Baden-Württemberg eine amtsärztliche Untersuchung für den Beamtenstatus durchführen dürfen. Beachte jedoch, dass du noch nie von dem/der Arzt/Ärztin untersucht wurdest.

Welche Vorurteile müssen aus dem Weg geräumt werden

Es gibt einige Vorurteile über die amtsärztliche Untersuchung, die nicht stimmen. Welche das sind erfährst du hier:

Übergewicht

„Der BMI ist sehr wichtig für das Bestehen der amtsärztlichen Untersuchung.“ Doch so hart ist die Realität nicht. Meist verhindert ein BMI bis 30 das Bestehen der Untersuchung für Lehrkräfte nicht. Erst ab einem BMI über 30 (Adipositas) könnte es kritisch werden.

Behinderungen

„Menschen mit einer schweren Behinderung werden nicht für einen Beamtenberuf zugelassen.“ Dies ist ebenfalls nicht ganz korrekt. Auch Schwerbehinderte haben eine gute Chance den Lehrberuf auszuführen. Hier ist nur wichtig, dass das Mindestmaß an körperlicher Eignung für den Beruf besteht. Bei einer Ablehnung kannst du dich an die zuständige Schwerbehindertenvertretung wenden.

Chronische Krankheiten

„Wenn ich eine chronische Erkrankung habe, kann ich nicht verbeamtet werden.“ Das ist falsch! Trotz einer chronischen Erkrankung oder Vorerkrankung kannst du die amtsärztliche Untersuchung bestehen. Es gibt keine klaren Vorgaben zur gesundheitlichen Eignung, es wird immer der Einzelfall betrachtet und in den Kontext des Arbeitsalltages gesetzt. So wird bewertet, ob du mit der chronischen Erkrankung die alltäglichen Aufgaben bewältigen kannst. Dein Hausarzt kann den Prozess durch eine Bescheinigung des Überstehens der Krankheit oder durch positive Prognosen unterstützen.

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