Und nun?

Prüfung nicht bestanden
  • Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

  • Wie meistern ich mein Studium?

  • Dein Weg durch das Studium

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Eine Gruppe Studierende lachen

Im Lehramtsstudium sind Prüfungen ein integraler Bestandteil, um die fachliche und pädagogische Qualifikation der Studierenden zu überprüfen. Im Falle des Nichtbestehens von Prüfungen gelten spezifische rechtliche Regelungen, die Studierenden Orientierung bieten und klare Verfahrenswege aufzeigen. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen

Deine Möglichkeiten

  • Prüfungsordnungen und Studienregelungen: Die Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO) sowie weitere einschlägige Studienregelungen enthalten detaillierte Informationen zu den Prüfungsmodalitäten, Wiederholungsmöglichkeiten und den Konsequenzen bei Nichtbestehen von Prüfungen. Studierende sollten diese Regelungen sorgfältig lesen und verstehen.

  • Prüfungsanfechtung: Studierende haben das Recht, gegen Prüfungsergebnisse Einspruch einzulegen, wenn sie Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Prüfung oder der Bewertung haben. Die genauen Verfahrenswege sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgelegt.

  • Prüfungswiederholung: In den meisten Fällen haben Studierende, die eine Prüfung nicht bestanden haben, das Recht auf eine Wiederholung. Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten kann jedoch begrenzt sein. Es ist wichtig, die entsprechenden Regelungen in den Prüfungsordnungen zu überprüfen.

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  • Exmatrikulation: In extremen Fällen, wenn Studierende wiederholt Prüfungen nicht bestehen und keine Aussicht auf erfolgreiche Studienabschlüsse besteht, kann die Exmatrikulation eine mögliche Konsequenz sein. Diese Maßnahme erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Hochschulgesetzen und Studienordnungen.

  • Nachteilsausgleich: Studierende, die aufgrund von besonderen Umständen (z.B., gesundheitlichen Einschränkungen) Prüfungen nicht bestehen konnten, können unter Umständen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Hierfür sind entsprechende ärztliche Atteste oder Gutachten erforderlich.

  • Studienberatung und Unterstützung: Lehramtsstudierende, die Prüfungen nicht bestehen, sollten sich umgehend an die Studienberatung oder Prüfungsämter wenden. Dort erhalten sie Unterstützung, Informationen über mögliche Maßnahmen und Hilfestellungen zur Verbesserung ihrer Studiensituation.

Es ist von großer Bedeutung, dass Lehramtsstudierende sich frühzeitig mit den rechtlichen Grundlagen ihres Studiums vertraut machen und im Falle des Nichtbestehens von Prüfungen umgehend handeln. Die Zusammenarbeit mit den Studienberatungen und Prüfungsämtern ist entscheidend, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Studiensituation zu ergreifen und den Weg zum erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums weiterzuverfolgen.

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