Betriebs-, Sozial- oder Vereinspraktikum

Das Referendariat
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Eine Gruppe Studierende macht ein Bild zusammen

Die Referendariats-Bewerbung fordert viele verschiedene Unterlagen und Qualifikationen. Viele wissen, bis zur Informationsveranstaltung, gar nicht, dass sie in manchen Studiengängen für die Bewerbung ein Betriebs-, Sozial- oder Vereinspraktikum absolviert haben müssen. Durch diese Praktika sollen Lehrkräfte Einblicke in außerschulische Berufsbereiche bekommen. Was du alles zu diesen Praktika wissen musst, erfährst du hier.

Betriebspraktikum

Lehrkräfte im Bereich der Sekundarstufe I sollen mit einem Praktikum in einem betrieblichen Bereich Einblicke in den Wirtschafts- und Betriebssektor bekommen. Dies dient dazu für die berufliche Beratung der Schüler*innen und Eltern vorbereitet ist.

„Das Betriebspraktikum kann nur in Betrieben abgeleistet werden, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ausbilden.“ – Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Das Praktikum muss mindestens 4 Wochen in Vollzeit absolviert werden. Der Zeitpunkt ist dabei nicht festgelegt, wenn auch die Semesterferien sinnvoll dafür sind.

Studierende des Faches Wirtschaft sind verpflichtet ein Betriebspraktikum zu machen und können dem entsprechend nicht zwischen einem Betriebs- oder Sozialpraktikum entscheiden.

Alternative:
Für ein Betriebspraktikum kannst du dir Folgendes anrechnen lassen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder

  • eine regelmäßige Tätigkeit während längerer Zeit im Umfang von mindestens 200 Stunden innerhalb höchstens eines Jahres in einem Betrieb, der in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ausbildet, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen Einrichtung.

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Sozialpraktikum

Das Sozialpraktikum soll Lehrkräften die Möglichkeit bieten Kinder und Jugendliche in einem außerschulischen Bereich zu erleben und die Arbeitsweisen in verschiedenen Organisationen kennenzulernen.

Das Praktikum muss mindestens 4 Wochen in Vollzeit absolviert werden. Der Zeitpunkt ist dabei nicht festgelegt, wenn auch die Semesterferien sinnvoll dafür sind.

Ein Sozialpraktikum kannst du in folgenden Bereichen machen:

  • Freizeiteinrichtungen

  • Jugendämter, Jugendeinrichtungen, Berufsberatungsstellen

  • Jugendkammern bei Gerichten

  • Heime (z.B. mit sonderpädagogischer Ausrichtung)

  • kirchliche Einrichtungen, die auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind

Alternative:
Für ein Sozialpraktikum kannst du dir Folgendes anrechnen lassen:

  • eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen (außerschulischer Bereich) im Umfang von insgesamt mindestens 25 Tagen oder 200 Stunden.

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Vereinspraktikum

Studierende des Faches Sport müssen ein Vereinspraktikum machen. Dafür fällt das Betriebs- oder Sozialpraktikum weg. Um als Fachlehrer für Breiten- und Leistungssport zu werden, sollen Sportstudierende Erfahrungen im Sportvereinsleben sammeln, dort Jugendarbeit und Organisationsstrukturen kennenlernen und Verwaltungsarbeiten sichten. Dies dient auch einer guten Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen.

Das Vereinspraktikum muss in einem Umfang von 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitrahmen von 3-6 Monaten absolviert werden. Bei einem 6-monatigen zeitumfang werden 2 Stunden pro Woche erwartet, wovon ca. 5 Stunden für Verwaltungs- und Strukturarbeiten investiert werden sollen. Das Praktikum kann sowohl am Stück als auch in zwei Teilen je 3 Monate absolviert werden.

Alternative:
Für Studierende mit einem Nachweis einer gültigen Übungsleiter- (z.B. Übungsleiter C) oder Trainerlizenz der Fachverbände kann das Vereinspraktikum erlassen werden. Voraussetzung ist ein Nachweis des Vereins über den geforderten Umfang an Betreuung für die Lizenz, die gleichwertig des Vereinspraktikums ist.