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Das Referendariat ist abgeschlossen und dann? Wer nicht direkt in eine feste Stelle einsteigt, sondern erst einmal etwas anderes sehen will, hat mehr Möglichkeiten als oft gedacht. Der Auslandsdienst für Lehrkräfte ist ein gut ausgebautes System mit verschiedenen Programmen, klaren Voraussetzungen und echter Unterstützung. Dieser Artikel gibt einen Überblick.
Warum ins Ausland? Was ein Auslandsaufenthalt nach dem Ref. bringt
Ein Jahr oder länger im Ausland unterrichten, dass klingt nach Abenteuer. Und das ist es auch. Aber es ist mehr: Wer als Lehrkraft im Ausland arbeitet, entwickelt ein anderes Verständnis von Schule, Unterricht und Bildungskultur. Man lernt, in unbekannten Systemen zu handeln, sich auf neue Lerngruppen einzustellen und die eigene Profession von außen zu betrachten.
Gleichzeitig ist es eine berufliche Investition. Auslandserfahrung wird in vielen Bundesländern bei der Einstellung positiv bewertet. Sprachkenntnisse vertiefen sich. Und wer nach dem Auslandseinsatz zurückkommt, bringt einen Erfahrungsschatz mit, der sich im Unterricht zeigt, nicht nur in Anekdoten, sondern in Haltung, Flexibilität und interkultureller Kompetenz.
Wichtig vorab:
Die meisten Programme für einen vermittelten Auslandsschuldienst setzen voraus, dass man bereits im deutschen Schuldienst tätig - und am besten verbeamtet - ist. Wer direkt nach dem Ref. ins Ausland möchte, hat dennoch konkrete Optionen. Die wichtigste davon: die Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) der ZfA.
Die Programme im Überblick - Vier Wege in den Auslandsschuldienst
Es gibt verschiedene Formen, als Lehrkraft im Ausland tätig zu sein. Sie unterscheiden sich in Voraussetzungen, Vergütung, Träger und Zielgruppe. Hier sind die vier wichtigsten.
Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) ZFA
DIREKT NACH DEM REF. MÖGLICH
Für wen: Lehrkräfte ohne feste Anstellung im Landesschuldienst, also auch direkt nach dem Ref. Voraussetzung: zweites Staatsexamen oder vergleichbarer Abschluss.
Dauer: In der Regel 3 Jahre, Verlängerung möglich.
Bewerbung: Direkt bei der ZfA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) - kein Dienstweg nötig. Bewerbung jederzeit möglich.
Mehr Infos: auslandsschulwesen.de
Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) ZFA
FÜR VERBEAMTETE LEHRKRÄFTE
Für wen: Verbeamtete oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Landesschuldienst. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach dem Ref. empfohlen.
Dauer: In der Regel 4 Schuljahre, bis zu 6 Jahre (Erstbewerber ohne Funktion), bis zu 8-9 Jahre für Funktionsstellen.
Bewerbung: Über den Dienstweg beim jeweiligen Bundesland, dann Weiterleitung an die ZfA. Bewerbungsfrist: 1. Februar jeden Jahres.
Mehr Infos: auslandsschulwesen.de
Landesprogrammlehrkraft (LPLK)
LÄNDERPROGRAMME - NATIONAL VERSCHIEDEN
Für wen: Lehrkräfte im Schuldienst. Zugang und Voraussetzungen je nach Bundesland unterschiedlich - nicht für alle Länder und Bundesländer verfügbar.
Dauer: Variiert je nach Programm und Zielland.
Bewerbung: Über den Landeskoordinator des Lehrerentsendeprogramms im jeweiligen Bundesland.
Mehr Infos: Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes
Fremdsprachenassistenz (FSA) PAD / KMK
AUCH DIREKT NACH DEM REF.
Für wen: Angehende Lehrkräfte - auch direkt nach dem Referendariat oder zwischen den Ausbildungsphasen möglich.
Dauer: Ein Schuljahr.
Bewerbung: Direkt beim PAD (Pädagogischer Austauschdienst der KMK). Nächste Bewerbungsphase für 2027/28 öffnet voraussichtlich August 2026.
Mehr Infos: kmk-pad.org
Wo man unterrichtet - Deutsche Auslandsschulen, DSD-Schulen und Europäische Schulen
Wer im vermittelten Auslandsschuldienst tätig wird, unterrichtet nicht irgendwo, sondern an einer von mehreren Schulformen, die gezielt von Deutschland unterstützt werden.
01 Deutsche Auslandsschulen
Rund 140 Schulen weltweit, die deutsche Schulabschlüsse anbieten. Größte Nachfrage nach Deutsch, Mathematik, Physik und Englisch. Besonders gute Chancen mit Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II.
02 DSD-Schulen (Deutsches Sprachdiplom)
Nationale Schulen im Ausland, die das Deutsche Sprachdiplom der KMK anbieten. Besonders stark in Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie China. Häufig über das Landesprogramm vermittelt.
03 Europäische Schulen
Mehrsprachige Schulen für Kinder von EU-Beamten - unter anderem in Brüssel, Frankfurt, München. Vermittlung über die ZfA als ADLK möglich.
04 Nationale Schulen als Ortslehrkraft
Auch ohne Vermittlung durch die ZfA möglich: direkte Anstellung durch eine Schule im Ausland. Keine Beurlaubung nötig - aber auch keine ZfA-Unterstützung oder Rückkehrgarantie.
Was man wirklich wissen muss:
Bevor man sich bewirbt, lohnt es sich, die wichtigsten praktischen Fragen zu klären. Hier die häufigsten.
01 Welche Fächer sind gefragt?
Mangelfach Nummer eins ist Mathematik, besonders in Kombination mit Physik. Stark nachgefragt sind auch Deutsch (als Fremd- und Zweitsprache) und Englisch. Gesellschaftswissenschaftliche Fächer werden seltener gesucht.
02 Wie ist die Vergütung?
Als ADLK und BPLK erhält man monatliche Zuwendungen der ZfA - bestehend aus einem steuerpflichtigen Inlandsteil und einem steuerfreien Auslandsteil. Hinzu kommen Versorgungsleistungen je nach Bundesland und Status.
03 Was passiert mit der Stelle in Deutschland?
Verbeamtete Lehrkräfte werden beurlaubt, die Stelle bleibt gesichert. Als ADLK gilt die Beurlaubungszeit beim Aufstieg in Erfahrungsstufen als Dienstzeit. Als BPLK gibt es keine Stelle in Deutschland, auf die man zurückkehren kann.
04 Wie läuft die Rückkehr?
Nach dem Auslandseinsatz gibt es keinen automatischen Stellenanspruch für BPLK-Lehrkräfte. Wer als BPLK gegangen ist, bewirbt sich bei der Rückkehr neu.
05 Altersgrenze?
Die Tätigkeit muss vor dem 61. Lebensjahr begonnen werden (ZfA-Regelung für ADLK und BPLK). In Baden-Württemberg gilt eine Altersgrenze von 63 Jahren. Ausnahmen bei besonderem Bedarf möglich.